2. Trennung von Strand und Watt´n Bad
Häufig wird der Wunsch nach einer (preislichen) Trennung von Strand und Watt´n Bad-Nutzung geäußert. Hierzu liegt der Verwaltung auch ein Prüfauftrag des
Gemeinderates zur organisatorischen Umsetzbarkeit und zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit vor. Diese Prüfung wird – im Rahmen der Neuplanungen der
Strandpromenade Dorum-Neufeld im laufenden Jahr – auch bearbeitet.
Schon jetzt ist jedoch klar, dass ein Pendeln zwischen Strand und Schwimmbadgelände logistisch durchaus herausfordernd ist und es hier nicht nur mit einer
„einfachen“ Installation von Transpondersystemen oder zusätzlichem (Kontroll-)Personal an den Zugängen zum Watt´n Bad o.ä. getan ist.
Auch eine komplette Trennung des Strandgeländes vom Watt´n Bad kommt in Betracht. Hierzu erarbeitet die Verwaltung Lösungsvorschläge für den Gemeinderat. Diese
komplette Trennung wäre mit größeren baulichen Maßnahmen verbunden, da der Liegebereich des Schwimmbades in keinem Fall für alle Badegäste ausreichen würde und die
Liegefläche vergrößert (und vom verbleibenden Strandgelände abgetrennt) werden müsste.
Ferner besuchen uns u.a. sehr viele Tagesgäste, eben weil ein tideunabhängiges Baden am Strand von Dorum-Neufeld jederzeit mit der kombinierten Nutzung des Watt´n
Bad möglich ist.
Dieses Alleinstellungsmerkmal unterscheidet uns somit - auch im Positiven - von vielen anderen Stränden.
Welche Lösung abschließend auch immer zum Tragen kommt – drei Punkte müssen dabei in jedem Fall gegeben sein:
-
die Attraktivität des Freizeitgeländes muss für möglichst viele Gäste erhalten bleiben
-
die Lösung muss baulich/technisch umsetzbar und praktikabel sein
-
die Lösung muss sich auch nachhaltig wirtschaftlich für die Gemeinde darstellen lassen
3. Gästebeiträge
Die Höhe der Gästebeiträge bleibt im Jahr 2025 konstant, und befindet sich im Vergleich mit anderen niedersächsischen Küstenorten im preislichen Mittelfeld. D.h.:
In der Kurzone 1 Hauptsaison/Nebensaison pro Übernachtung:
Erwachsene 3,40 €/2,00 €
Kinder ab 3 Jahren 1,80 €/1,50 €
In der Kurzone 2 Hauptsaison/Nebensaison pro Übernachtung:
Erwachsene 2,00 €/1,50 €
Kinder ab 3 Jahren 1,10 €/0,80 €
Mit den gezahlten Gästebeiträgen besteht weiterhin kostenloser Zugang zu den oben genannten drei Stränden in der Gemeinde Wurster Nordseeküste, den Stränden in
Cuxhaven sowie im Bereich der NordseeCard https://www.die-nordseecard.de/.
Somit also überall dort an der niedersächsischen Nordseeküste, wo sich die Leistung lediglich auf das Kernangebot „Strand/Strandgelände“ – ohne zusätzliche
touristische Infrastruktur – bezieht.
4. Gästekarte PLUS
Die Gemeinde Wurster Nordseeküste plant weiter die Einführung einer sogenannten Gästekarte PLUS.
Einer innovativen Mehrwertgästekarte, die es den Gästen der teilnehmenden Vermietungsbetriebe ermöglicht, viele touristische Einrichtungen in der Gemeinde Wurster
Nordseeküste aber auch im gesamten Cuxland und Bremerhaven kostenlos mit dieser Gästekarte PLUS zu nutzen.
Zum Saisonstart 2025 konnten jedoch u.a. noch nicht ausreichend viele Vermieterinnen und Vermieter für eine Teilnahme gewonnen werden.
Wir arbeiten jedoch aus Überzeugung weiter an dieser Projektidee, und hoffen Ihnen zur Saison 2026 mit der Gästekarte PLUS ein attraktives All-Inclusive-Angebot
unterbreiten zu können.
Die Gästekarte PLUS würde dann auch den kostenlosen Eintritt für das Freizeitgelände (mit Strand und Watt‘n Bad in Dorum-Neufeld), Strandkörben, Museen und
Führungen des Nationalpark-Hauses innerhalb der Gemeinde beinhalten. Darüber hinaus aber auch eine Vielzahl weiterer Attraktionen in der Region.
5. Strandpromenade Dorum-Neufeld
Aktuell läuft die Planung zur kompletten Erneuerung der Strandpromenade in Dorum-Neufeld an. Hier plant die Gemeinde Wurster Nordseeküste ein Millioneninvest in
die Attraktivierung und Aufwertung des Tourismus am Standort Dorum-Neufeld. Sofern die benötigten Fördergelder bewilligt werden, soll eine Umsetzung bereits ab dem
Jahr 2026 stattfinden. Insofern werden aktuell im Jahr 2025 keine größeren Investitionen mehr an der bestehenden Promenade getätigt.
6. Tourismus als Wirtschaftsförderung
Der heimische Tourismus ist unbenommen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für unsere strukturschwache Region.
Aus diesem Grund betreibt die Gemeinde mit der Unterhaltung der touristischen Infrastruktur auch eine umfangreiche Wirtschaftsförderung.
Neben den zahlreichen Marketingaktivitäten für die Destination unterhält die Gemeinde vier Strände, zwei Leuchttürme, zwei Freibäder, ein Hallenbad, das
Nationalpark-Haus Wurster Nordseeküste, diverse Spielplätze, Wege/Plätze/Mobiliar in Deichnähe (Leuchtturmwiese Dorum-Neufeld/Nordplatz Wremen usw.) zur Erhöhung
der Aufenthaltsqualität, drei Tourist-Informationen, diverse Sanitäranlagen, Hafenterrassen usw.
Häufig also Infrastruktur, die kein privater Investor anschaffen und unterhalten würde, da sie absehbar Dauerdefizite erwirtschaftet – also ein klassisches
„Marktversagen“ produziert.
Somit bewirtschaftet die Gemeinde jene Infrastruktur, die sich nicht in Gänze refinanzieren lässt und damit der Gemeinde ein dauerhaftes Defizit beschert, das sich
auch nicht allein durch Gästebeiträge, Tourismusbeiträge und Entgelte auffangen lässt.
An dieser Stelle soll nicht unerwähnt bleiben, dass auch das Strandgelände Dorum-Neufeld - entgegen landläufiger Meinung - ein Defizit erwirtschaftet (auch ohne
das Watt´n Bad), da es sich eben nicht um eine öffentliche Fläche handelt: das Strandgelände Dorum-Neufeld wäre vermutlich eine landwirtschaftliche Fläche, würde
es nicht durch die Gemeinde von privaten Eigentümern angepachtet, touristisch aufgewertet und bewirtschaftet werden.
Dies ist – als Wirtschaftsförderung für die Region – auch gut und richtig so.
Die Gemeinde ermöglicht u.a. dadurch eine entsprechend hohe Wertschöpfung durch den Tourismus bei unseren privaten Anbietern und Investoren (Vermieter,
Vermittlungsbüros, Gewerbetreibende usw.).
Die Ausgaben für den Tourismus sind in den vergangenen Jahren jedoch für die Gemeinde (u.a. inflationsbedingt) stark angestiegen.
Die Einnahmen hingegen wurden nicht in gleichem Maße erhöht, so dass sich das Defizit für die Kommune erheblich erhöht hat.
Die Gästebeiträge wurden beispielsweise seit dem Jahr 2014 nicht mehr angepasst, und die Entgelte selten und wenn nur moderat erhöht.
Folglich erhöht sich die Unterdeckung von einem bisher eher akzeptablen Defizitbetrag auf ein Niveau, das unseren Gemeindehaushalt überfordert,
und der eine notwendige Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht unseres Landkreises gefährdet. Erschwerend kommt hinzu, dass der Tourismus vom Land
Niedersachsen als sogenannte „freiwillige Leistung“ der Kommunen gewertet wird, und insbesondere finanzschwache Kommunen in diesem Bereich ihre Ausgaben auf ein
Minimum zu reduzieren haben.
Ein Gegensteuern ist somit notwendig – auch wenn diese Entscheidung dem Rat und der Verwaltung äußerst schwergefallen ist.
Die Gemeinde möchte auch in Zukunft in den Tourismus und seine Unterhaltung investieren können (siehe 5. Strandpromenade) und benötigt dazu eine
wirtschaftlich tragfähige und nachhaltig solide Haushaltssituation.
Die jetzt geplanten bzw. beschlossenen Preisanpassungen decken dabei voraussichtlich lediglich die nun entstehenden Mehrkosten und führen nicht zu einer
Reduzierung des Zuschussbedarfs von insgesamt ca. 1.700.000,00 € (ca. 400.000,00 € Defizit im Wirtschaftsplan der Kurverwaltung sowie ca. 1.300.000,00 € im
Haushalt der Gemeinde).
Für alle Interessierten: der kommunale Haushalt (inklusive des Haushaltes der Kurverwaltung) ist jederzeit im Ratsinfomationssystem der Gemeinde öffentlich
einsehbar (Ratsinformationssystem der
Gemeinde Wurster Nordseeküste | Wurster Nordseekueste).